Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.05.1999 - 11 UF 160/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1669; ZPO § 323 § 620 Nr. 6
Wirkungen und Rechtskraft eines auf negative Feststellungsklage im Unterhalts... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 544
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.10.1997 - XII ZR 49/96
Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach mehreren aufeinander folgenden …
Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1999 - 11 UF 160/98
Es steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1998, 99 ), für die Annahme einer Teilklage zu fordern, dass der Kläger ausdrücklich einen Teilanspruchgeltend macht oder sich wenigstens erkennbar eine Nachforderung vorbehält (dazu BGH, FamRZ 1985, 688, 690).Wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat (FamRZ 1998, 99 ), gibt es keine getrennten Verfahren über Erhöhung und Herabsetzung des Unterhalts.
- BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82
Bewertung einer Erwerbsunfähigkeitsrente
Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1999 - 11 UF 160/98
Es steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1998, 99 ), für die Annahme einer Teilklage zu fordern, dass der Kläger ausdrücklich einen Teilanspruchgeltend macht oder sich wenigstens erkennbar eine Nachforderung vorbehält (dazu BGH, FamRZ 1985, 688, 690). - BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90
Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage
Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1999 - 11 UF 160/98
Denn der Zivilprozess hat die Verwirklichung des materiellen Rechts zum Ziel; die für ihn geltenden Vorschriften sind nicht Selbstzweck, sondern Zweckmäßigkeitsnormen, die auf eine sachliche Entscheidung des Rechtsstreits im Wege eines zweckmäßigen und schnellen Verfahrens gerichtet sind (BGH, FamRZ 1992, 298, 299). - OLG Hamm, 18.08.1993 - 5 UF 82/93
Unterhalt während des Studiums; Regelstudienzeit ; Negative Feststellungsklage; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1999 - 11 UF 160/98
Es hat grundsätzlich dieselbe Bedeutung und Rechtskraftswirkung wie ein Urteil, welches das Gegenteil dessen positiv feststellt (…Zöller, ZPO , 21. Aufl., § 323 Rdn. 27; OLG Hamm, FamRZ 1994, 387 ).